Nebenjob Studenten
Bei vielen Studenten herrscht chronische Ebbe im Portemonnaie. Kosten für Unterbringung, Bücher, Skripte, Partys und Reisen fallen ständig an und wollen auch bezahlt werden. Deshalb suchen sich viele Studenten einen Nebenjob/ Zusatzverdienst. Nur was ist dabei zu beachten? Wir geben Antworten!
Wie viele Stunden und wann kann ich während der Vorlesezeit jobben?
» Nicht mehr als 20 Stunden pro Woche
» Ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit (abends, nachts und an freien Tagen)
» Während der Semesterferien gilt diese zeitliche Beschränkung nicht
Wie viel Geld können Studenten hinzuverdienen?
Dies ist abhängig von den verschiedenen Arbeitsmodellen (siehe weitere Ausführungen)
» Bis 450,- Euro im Monat: Einkommensgrenze Mini-Job
» Über 450,- Euro im Monat: Arbeitsverhältnisse in den Semesterferien (kurzfristige Beschäftigungen, Minijobs und Selbständigkeit)
Wie viel Geld kann ich als Bafög Empfänger hinzuverdienen?
Für Bafög-Empfänger gilt die 450,- Euro Grenze (max. 5.400 Euro im Jahr) OHNE das dein Bafög gekürzt wird. Wird das Bafög weniger als zwölf Monate bezogen, fällt auch der erlaubte Zuverdienst entsprechend niedriger aus. Das Kindergeld zählt dabei nicht zum Einkommen.
Arbeitsmodelle für Studenten
♣ Mini-Job
Ein 450,- Euro Job (auch Minijob genannt oder offiziell: „geringfügig entlohnte Beschäftigung“) wird häufig von Studenten genutzt, um etwas dazuzuverdienen, ohne davon Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
♣ Midi-Jobs
Eine Zwischenstufe zwischen regulärer und geringfügiger Beschäftigung bilden die Midijobs mit einem Einkommen von 451,- Euro bis 850 Euro. In dieser Zwischenzone steigen die Sozialabgaben linear auf den vollen Arbeitnehmeranteil von rund 20 Prozent. Diese Übergangsregelung gilt auch, wenn der Arbeitnehmer mit mehreren Jobs insgesamt nicht mehr als 850 Euro im Monat verdient. Der Arbeitgeber zahlt dagegen den vollen Beitragsanteil.
♣ Kurzfristige Beschäftigung
Diese Beschäftigungsform des Zuverdienstes wählen viele Studenten während der Semesterferien. Von kurzfristiger Beschäftigung ist die Rede, wenn der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber übers Jahr nicht mehr als 70 Tage arbeitet oder wenn der Studentenjob auf drei Monate begrenzt ist. Das Einkommen ist sozialversicherungsfrei, auch der Arbeitgeber zahlt keine Beiträge.
♣ Selbständigkeit / Freiberufler
Die Selbständigkeit ist eine weitere Verdienstmöglichkeit. Hierbei arbeiten häufig Studenten neben dem Studium selbstständig auf Honorarbasis. Für die Arbeitsleistung schreibt der Student eine Rechnung, bekommt den Lohn brutto ausgezahlt und kümmert sich selbst um die Versteuerung seiner Einkünfte. Wer im Studium selbstständig arbeitet, fällt im Regelfall unter die Kleinunternehmerregelung (in Abhängigkeit der Höchstgrenze zur Umsatzsteuer) und kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Versicherungspflicht Krankenversicherung
Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten in Regel beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Je nach Arbeitsverhältnis (Stundenanzahl und Vergütung) kann eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung entstehen.
Wann bin ich beitragsfplichtig in der KK?
› Mehr als 20 Std. pro Woche außerhalb der Semesterferien
› Maximal drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage im Jahr Das Arbeitsentgelt übersteigt die Einkommensgrenze für Mini-Jobs (450,- Euro).
Weitere Infos zur Krankenversicherung für Studenten.
Versicherungspflicht Rentenversicherung
Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Dies gilt auch für Studenten. Allerdings gelten auch hier Ausnahmen.
› Einkommen bis zur Einkommensgrenze für Minijobs
› Praktika gemäß Prüfungs- oder Studienordnung
› Praktika mit monatlicher Vergütung unter 450 Euro
Weiter Infos zur Rentenversicherung für Studenten.
Klassische Studentenjobs (Mini, Midi, kurzfristige Beschäftigung)
› Kellner/ Küche
› Call Center Agent
› Aushilfe
› Umzugshelfer
› Erntehelfer
› Nachhilfejobs
› Messetätigkeit
Studentenjobs auf selbständiger Basis
› Programmierer
› Fremdsprachendozent
› Texter
› Referent
› Designer
› Übersetzer
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