Nebenjob für Schüler
Tipps und Ratschläge für Schülerjobs
Du bist als Schüler interessiert dein Taschengeld aufzubessern? Wichtige Ratschläge, gesetzliche Bestimmungen und Infos rund um einen Nebenjob/ Zusatzverdienst findest du hier.
Grundsätzlich dürfen Kinder/ Schüler erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres einer Beschäftigung nachgehen. Die Anzahl der Arbeits-Stunden ist je nach Lebensjahr nach Schulzeit und schulfreier Zeit gestaffelt.
Arbeitszeit für Schüler
14 Jahre: 2 Stunden pro Tag
› Leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Nachhilfeunterricht, Hunde ausführen, Einkäufen für ältere Personen usw.)
› Nicht zwischen 18:00Uhr und 8:00Uhr und natürlich erst nach der Schule
15 – 18 Jahre Jahre: 8 Stunden
⇒ nicht während der Schulzeit
⇒ bis 20:00 Uhr (in Ausnahmefälle bis 22:00Uhr)
⇒ Eltern müssen mit dem Ferienjob einverstanden sein
⇒ nur an Werktagen
⇒ keine körperlich schweren Tätigkeiten (nicht bei übermäßige Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm)
Welche Art von Beschäftigung gibt es?
Minijob (regelmäßige Tätigkeit)
Regelmäßige Beschäftigungen (Gewerbe oder Familienbetrieb) für Schüler werden häufig als Minijobs (Obergrenze 450,- Euro) vergeben.
Folgende Bedingungen gelten:
» durchschnittlicher Monatsverdienst innerhalb von 12 Monate nicht mehr als 450,- Euro
Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge, außer Rentenversicherung von der du dich ggf. befreien lassen kannst, an. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge hängt davon ab, ob der Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt stattfindet. Weiter Infos zum Thema Rentenversicherung für Nebenjobs von Schülern findest du unter deutsche-rentenversicherung. Der Schüler zahlt 2% Einkommenssteuer (wird häufig vom Arbeitgeber übernommen)
Kurzfristige Beschäftigung (Ferienjobs)
Alle Tätigkeiten, die Schüler die in der Ferienzeit ausüben, werden häufig als kurzfristige Beschäftigung behandelt.
Folgende Regeln gelten:
› Beschäftigungsdauer maximal 2 Monate am Stück oder 50 Kalendertage mit Jahr
› Steuerfreie Bezüge bis 8.004,- Euro im Jahr
Für den Arbeitgeber fallen keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge an. Es fallen Pauschal 25% Einkommenssteuer an.
Benötige ich eine Einverständigserklärung?
Bist du noch nicht volljährig, benötigst du eine Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. deines Erziehungsberechtigten. Diese kann formlos dem Arbeitgeber übergeben werden. Häufig ist sie auch Teil des Arbeitsvertrages.
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Mustertext für Einverständniserklärung
Hiermit gebe ich, Max Mustermann, mein Einverständnis, dass mein(e) Sohne/ Tochter Tom Mustermann bei der Firma XYZ GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag als Zeitungsverteiler tätig wird.
Datum, Unterschrift
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Wann benötige ich ein Gesundheitszeugnis?
Ein Gesundheitszeugnis wird benötigt, sobald du mit Lebensmittel zu tun hast (z.B. Küchendienste, Kellner). Das Zeugnis wird dir im Regelfall durch das Gesundheitsamt in deiner Stadt ausgestellt. Weitere Informationen erhältst du über das Bundesministerium für Gesundheit.
Was sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein?
» In schriftlicher Form
» Art der Beschäftigung (inkl. Auflistung der Tätigkeiten)
» Arbeitszeiten
» Vergütung
Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?
NEIN, der Arbeitgeber kann dir weniger zahlen, wenn du noch keine 18 Jahre alt bis und noch keine Berufsausbildung besitzt. Dies gilt auch, wenn du dich erst in der Ausbildung befindest.
Was ist noch zu wissen?
Auch Ferienjobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei gesetzlichen Feiertagen, auf Urlaub sowie auf Urlaubsgeld.
Typische Schüler Jobs
• Zeitung austragen
• Lieferservice (mit Moped-Führerschein)
• Online Umfragen
• Einkaufshilfe
• Apps/ Tools und Techniktester
• Kellner, Küchenhilfe
• Aushilfe zur Inventur
• Betreuungsdienste (Babysitter, Hunde ausführen)
• Model, Schauspieler, Komparse
Mehr Informationen zum Thema Nebenjobs für Schüler findest du auf der Seite der Arbeitsagentur.
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