Nebenjob für Rentner
Hinzuverdienst für Rentner und Pensionäre
Viele Rentner möchte ein wenig Geld hinzuverdienen. Sei es aus finanziellen Gründen oder einfach nur aus Spaß an der Arbeit. Hier erhältst du nützlich Informationen für den Hinzuverdienst von Altersrentner. Dennoch ist es ratsam, sich persönlich von der zuständigen Rentenversicherung vorab beraten zu lassen.
Wer kann wie viel zur Rente hinzuverdienen?
Grundsätzlich wird beim Hinzuverdienst zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden. Zum einen Personen die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und anderen Personen die vor der Regelaltersgrenze liegen.
Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31.Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise auf 67 Jahre an gehoben.
♠ Rentner die die Regelaltergrenze bereits erreicht haben
Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Diese Beschäftigung muss auch nicht beim zuständigen Rentenversicherungsträger angemeldet werden.
♠ Personen vor der Regelaltergrenze
Bei dieser Gruppe von Rentner gelten besondere Bestimmungen. Für folgende Altersrenten gelten gesonderte Hinzuverdienstgrenzen.
» Altersrente für (besonders) langjährige Versicherte
» Altersrente für Berufs- und Erwerbsunfähige sowie schwerbehinderte Menschen
» Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit
» Altersrente für Frauen
» Altersrente für unter Tage beschäftige Bergarbeiter
Für diese Rentner gilt, dass grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden ist. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe als sogenannte Vollrente oder vermindert, als sogenannte Teilrente gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen.
Als Faustformel gilt: Je mehr hinzuverdient wird, umso niedriger der Anteil der Rente.
Was gilt als Hinzuverdienst?
» Monatlicher Bruttoverdienst als Angestellter
» Steuerrechtlicher Gewinn (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung usw.)
Welche Arten der Altersrente gibt es?
› Vollrente
› Zwei-Drittel Teilrente
› Ein-Halb Teilrente
› Ein-Drittel Teilrente
Personen mit Vollrente
Es gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 450,- Euro. Wird der Verdienst überschritten, bleibt je nach Verdiensthöhe eine Teilrente. Diese wird ohne Antrag gewährt. Aber Achtung, verringert sich im Laufe der Beschäftigung der Verdienst, muss eine höhere Teil/ -Vollrente innerhalbe von 3 Kalendermonate wieder beantragt werden.
Personen mit Teilrente
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten werden immer individuell berechnet. Hierbei sind die letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Altersrente, entscheidend. Die Grenzwerte des zusätzlichen Verdienstes sind variabel.
1/3 Teilrente | x |
monatliche Bezugsgröße ODER monatliche Bezugsgröße x aktueller Rentenwert |
x | Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Altersgrenze (mind. 1,5 Entgeltpunkte) | = |
zulässiger Hinzuverdienst
|
1/2 Teilrente | ||||||
2/3 Teilrente |
Weitere Infos rund um den Zusatzverdienst für Rentner findest du auf der Webseite der deutschen-rentenversicherung.
Alternativ erhältst du weitere Informationen über das 0800 1000 4800. Hier erfährst du auch wer dein Ansprechpartner ist und du kannst kostenlos Infomaterial und Formulare bestellen.
Kommentare