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Rentner

29. August 2016 | Autor: Produkttester

Nebenjob für Rentner

 

Hinzuverdienst für Rentner und Pensionäre

Viele Rentner möchte ein wenig Geld hinzuverdienen. Sei es aus finanziellen Gründen oder einfach nur aus Spaß an der Arbeit. Hier erhältst du nützlich Informationen für den Hinzuverdienst von Altersrentner. Dennoch ist es ratsam, sich persönlich von der zuständigen Rentenversicherung vorab beraten zu lassen.

 

Wer kann wie viel zur Rente hinzuverdienen?

 

Grundsätzlich wird beim Hinzuverdienst zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden. Zum einen Personen die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und anderen Personen die vor der Regelaltersgrenze liegen.

Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31.Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise auf 67 Jahre an gehoben.

 

Hinzuverdienst von Rentnern

 

♠ Rentner die die Regelaltergrenze bereits erreicht haben

 

Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Diese Beschäftigung muss auch nicht beim zuständigen Rentenversicherungsträger angemeldet werden.

 

♠ Personen vor der Regelaltergrenze

 

Bei dieser Gruppe von Rentner gelten besondere Bestimmungen. Für folgende Altersrenten gelten gesonderte Hinzuverdienstgrenzen.

 

» Altersrente für (besonders) langjährige Versicherte

» Altersrente für Berufs- und Erwerbsunfähige sowie schwerbehinderte Menschen

» Altersrente wegen Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit

» Altersrente für Frauen

» Altersrente für unter Tage beschäftige Bergarbeiter

 

Für diese Rentner gilt, dass grundsätzlich jede Erwerbstätigkeit dem Rentenversicherungsträger zu melden ist. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe als sogenannte Vollrente oder vermindert, als sogenannte Teilrente gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen.

 

Als Faustformel gilt: Je mehr hinzuverdient wird, umso niedriger der Anteil der Rente.

 

Was gilt als Hinzuverdienst?

 

» Monatlicher Bruttoverdienst als Angestellter

» Steuerrechtlicher Gewinn (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung usw.)

 

Pensionäre und Rentner verdienen hinzu

 

Welche Arten der Altersrente gibt es?

 

› Vollrente

› Zwei-Drittel Teilrente

› Ein-Halb Teilrente

› Ein-Drittel Teilrente

 

Personen mit Vollrente

Es gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 450,- Euro. Wird der Verdienst überschritten, bleibt je nach Verdiensthöhe eine Teilrente. Diese wird ohne Antrag gewährt. Aber Achtung, verringert sich im Laufe der Beschäftigung  der Verdienst, muss eine höhere Teil/ -Vollrente innerhalbe von 3 Kalendermonate wieder beantragt werden.

 

Personen mit Teilrente

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten werden immer individuell berechnet. Hierbei sind die letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Altersrente, entscheidend. Die Grenzwerte des zusätzlichen Verdienstes sind variabel.

 

1/3 Teilrente x

monatliche Bezugsgröße

ODER

monatliche Bezugsgröße

x

aktueller Rentenwert

x Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der ersten Altersgrenze (mind. 1,5 Entgeltpunkte) =

zulässiger Hinzuverdienst

 

1/2 Teilrente
2/3 Teilrente

 

Weitere Infos rund um den Zusatzverdienst für Rentner findest du auf der Webseite der deutschen-rentenversicherung.

 

Alternativ erhältst du weitere Informationen über das 0800 1000 4800. Hier erfährst du auch wer dein Ansprechpartner ist und du kannst kostenlos Infomaterial und Formulare bestellen.

Kommentare

Michael Kopietz schrieb am 09.06.2023 um 20:46
Ich habe mich gerade eben als Webseitentester beworben. Da mich Ihre Webseite interessiert, habe ich weiter recherchiert und einen weiteren Fehler gefunden: Ab 2023 entfallen bei den vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenzen! (Rentenrecht ist mein Spezialgebiet.)
Dick Christian schrieb am 21.01.2019 um 18:05
Ich würde mich freuen etwas dazu verdienen zu können Lg Dick Christian
Christine Wenderholm schrieb am 14.10.2017 um 00:30
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich sie um Informationsmaterial . Vielen Dank im voraus. :-) Mit freundlichen Grüßen Christine Wenderholm
bernhard busmann schrieb am 14.07.2017 um 21:29
Wieviel kann ich zuverdienen in einem Kalenderjahr bei Vollrente.