Nebenjob Beschäftigte
Nebenverdienst und Zweitjobs für Berufs- und Erwerbstätige
In den letzten Jahren ist die Zahl der Erwerbstätigen mit einem Zweit- und Nebenjob stark gestiegen. Besonders in den Altersklassen der 35 bis 55-jährigen ist der Anteil besonders hoch.
Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem sehr geringen Gehalt, die die zusätzlichen Einnahmen zur Erhöhung des Lebensstandards verwenden haben auch viele Selbständige noch einen Nebenjob. Diese suchen zusätzliche Einnahmen als Abfederung der üblichen Schwankungen der Auftragslage bei der Selbständigkeit.
Wann darf ich einen Zweit- und Nebenjob ausführen?
Immer, eine Nebenbeschäftigung kann dir der Hauptarbeitgeber nicht grundsätzlich verbieten. Weder per Weisung, noch pauschal im Arbeitsvertrag.
Ausnahme:
» Wenn durch den Nebenjob die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird
» Direkte oder indirekte Konkurrenz zum Arbeitgeber
» Nebenjob während des Urlaubs (Erholungszweck ist nicht gegeben)
» Nebenjob während einer Krankschreibung
Im Öffentlichen Dienst und als Beamter besteht bei der Aufnahme eines Zweitjobs grundsätzlich eine Meldepflicht. Als Beamter ist Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß beim Dienstherrn anzumelden. Hierbei sollten vor allem darauf geachtet werden, dass der Nebenjob nicht gegen das Beamtenrecht verstößt, ansonsten droht die fristlose Kündigung.
Arbeitsmodelle für Zweit- und Nebenjobs
♠ Minijob
Die häufigste Form von Zweitjobs sind die sogenannten Mini-Jobs (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis). Es gilt ein monatlichen Durchschnittsverdienst von maximal 450,- Euro.
♠ Midijob
Überschreitet der Gesamtlohn die Grenze von 450 €, aber nicht 850 € im Monat, gilt die Midi-Jobber Regelung. Dann muss der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung entrichten.
♠ Selbständig/ Freiberufler
Wenn du abhängig beschäftigt bist stellt die nebenberufliche Selbstständigkeit ebenfalls einen Weg zu Ihrer Existenzgründung dar. Hierbei gibt es jedoch Grenzen, diese sind zu beachten
› Richtzeit von max. 18 Stunden pro Woche
› das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit sollte nicht das Arbeitseinkommen übertreffen
› es müssen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden
Wichtige Info zur Selbständigkeit
Wer regelmäßig selbständig tätig ist bzw. Einnahmen generier, muss das beim Gewerbeamt anmelden. Egal, ob haupt- oder nebenberuflich. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle deiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Es ist zur prüfen, ob Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz) für dich zutrifft. Anspruch auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat insbesondere derjenige, der im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro (brutto) erwirtschaftet.
Freiberufler (Rechtsanwalt, Schriftsteller, Übersetzer, etc.) müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Hier reicht die Anmeldung beim Finanzamt.
Mehr Infos zur Unterscheidung Freiberufler oder Gewerbetreibender.
Nebentätigkeit Musterschreiben
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Nebentätigkeitsvereinbarung
Max Mustermann
Straße des Friedens
12345 Musterhausen
Datum
Firma XY
Straße der Einheit
23456 Musterstadt
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab … (Datum) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies schriftlich zu genehmigen.
Art der Nebentätigkeit
…
Die Nebentätigkeit übe ich auf 450-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus. Die Wochenarbeitszeit für die Nebentätigkeit beträgt … Stunden
Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom … (Datum) bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
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Ort, Datum und Unterschrift
Genehmigt durch
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Ort, Datum und Unterschrift
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