BAföG und Zusatzverdienst
Eine gute Nachricht! Zum Wintersemester 2016 / 17 wurden die Bedarfssätze und Freibeträge des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz BAföG, erhöht. Doch das Studieren kostet viel Geld und bei so einigen Studenten reicht das Budget nicht bis zum Monatsende – ein Studentenjob muss her. Um damit die Förderung nicht zu gefährden, gilt es, gewisse Spielregeln hinsichtlich der Höhe des Zusatzverdienstes und der Ausgestaltung des Nebenjobs zu beachten.
I. Gesetzliche Grundlagen
Im BAföG ist die staatliche Hilfestellung für Studenten und Schüler geregelt, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen. Es wird individuell ein Bedarf festgestellt, der gegebenenfalls zu kürzen ist, wenn der Auszubildende ein eigenes Einkommen bezieht. Soweit vorhanden, ist das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen oder auch das Einkommen der Eltern, soweit nicht elternunabhängig gefördert wird.
II. Höhe des zusätzlichen Verdienstes
Das monatliche Einkommen des Auszubildenden bleibt in Höhe von € 290 anrechnungsfrei. Bei einer abhängigen Beschäftigung erhöht sich diese Grenze aufgrund der Werbungskosten- und Sozialversicherungspauschale auf € 450. Für jedes Kind wird ein weiterer anrechnungsfreier Betrag von € 520 gewährt, für den Ehegatten oder Lebenspartner einer in Höhe von € 570. Übt der Auszubildende eine selbstständige Tätigkeit aus, beträgt der anrechnungsfreie Gewinn vor Steuern für den Bewilligungszeitraum (12 Monate) € 4.410.
Die Prüfung, ob der anrechnungsfreie Betrag überschritten wurde, bezieht sich immer auf den Bewilligungszeitraum. Ergibt die Division des gesamten Einkommens durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraumes einen Betrag über € 450, so wird der überschießende Betrag vom monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.
III. Zeitliche Regelungen
Der BAföG-Anspruch erlischt, wenn während des Semesters wöchentlich mehr als 20 Stunden für den Studentenjob aufgewendet werden. In diesem Falle weist das äußere Erscheinungsbild eher auf einen Arbeitnehmer als auf einen „ordentlich“ Studierenden hin. In der vorlesungsfreien Zeit darf die 20-Stunden-Grenze überschritten werden. Geschieht dies häufiger, gilt es die sog. 26-Wochen-Regelung zu beachten. Wer mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch auf BAföG und wird als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Der Umfang der zeitlichen Beanspruchung sowie die Höhe des Hinzuverdienstes ist dem BAföG-Amt mitzuteilen.
IV. Kindergeld und Krankenversicherung
Seit 2012 besteht der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes, wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde. Das Kindergeld wird auch nach Absolvierung der Erstausbildung gezahlt, wenn eine „unschädliche“ Tätigkeit ausgeübt wird. Dazu zählt etwa eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs, aber auch der Vorbereitungsdienst (Referendariat) für Lehrer und Juristen.
Auszubildende, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden mit € 71 für die Krankenversicherung und € 15 für die Pflegeversicherung bezuschusst. Es gibt keinen Extra-Zuschuss für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, auch wenn die Beiträge höher sind. Es verbleibt bei einer Bedarfserhöhung von insgesamt € 86.
V. Klassische Studentenjobs und solche, die nicht von der Stange sind
Gastronomie, Nachthilfe geben, Auslieferungsfahrer – die Dauerbrenner unter den Studentenjobs. Gemein ist diesen Beschäftigungen, dass in der Regel keine Vorkenntnisse benötigt werden, man sich aber an feste Arbeitszeiten zu halten hat. Gerade der Kellnerjob kann stressig sein und mit ungünstigen Arbeitszeiten das eigene Wochenende ruinieren. Dafür lässt sich mit dem Trinkgeld der meist nicht allzu üppige Stundenlohn aufpeppen. Auch für den Nachhilfelehrer hat die zeitliche Flexibilität Grenzen, wenn die Nachhilfeschüler die Dienste am Nachmittag oder Wochenende in Anspruch nehmen wollen.
Wer sich seine Zeit frei einteilen und auch von daheim aus arbeiten möchte, dem bietet das Internet eine Fülle von Möglichkeiten. Das Schreiben von Auftragstexten erfordert zügiges Schreiben und Recherchieren. Die Teilnahme an Online-Umfragen ist zu jeder Zeit möglich und kann quasi nebenbei erledigt werden. Schließlich lässt sich auch mit dem Testen von Webseiten Geld verdienen, es gibt mehrere Unternehmen, die Entsprechendes anbieten und dafür Personal benötigen.
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