Nebenjob für Arbeitslose
Nebenverdienst von ALG I Empfänger
Arbeitslos und doch ein Nebenverdienst ohne Abzüge – gibt es das? Wir sagen es dir! Grundsätzlich dürfen ALG I Empfänger einschränkt, einer selbstständigen oder unselbstständigen Beschäftigung nachgehen.
Wie viel kann ein Arbeitsloser hinzuverdienen?
Der im Rahmen einer Nebenbeschäftigung erzielte Nebenverdienst ist bis zu einer Höhe von 165,-Euro monatlich anrechnungsfrei.
Der Freibetrag kann sich rechnerisch um entstandene Aufwendungen für die Ausübung des Nebenjobs (z.B. Fahrkosten) erhöhen.
Wie hoch ist die Grenze der Wochenarbeitszeit?
Die Wochenarbeitszeit darf in der Regel 15 Stunden nicht erreicht werden, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt.
Gibt es Ausnahmen und wenn ja welche?
JA, auch hier gibt es zugunsten des ALG I Empfänger Ausnahmen. Dabei müssen aber immer Kriterien eingehalten bzw. nachgewiesen werden.
Weiterbildung
» Wer in Weiterbildungsmaßnahmen ein Entgelt bekommt, kann einen höheren Freibetrag von 400,- Euro ansetzen
Einkommen aus langjähriger Nebenbeschäftigung
» Wenn der Leistungsempfänger bereits in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entstand, einer geringfügigen Beschäftigung nachging, wird der Einkommensfreibetrag in Höhe von 165,- Euro pro Monat durch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Einkommens der letzten 12 Monate aus der Nebenbeschäftigung ersetzt, sofern dies höher als 165 Euro monatlich war.
Im Falle der Anrechnung von Nebeneinkünfte
Je nach Höhe des Nebenverdienstes erfolgt unter Umständen eine teilweise Anrechnung des erzielten Einkommens auf die Höhe der Arbeitslosengeld-Leistungen. Ist ein Teil des Nebenverdienstes anzurechnen, wird die Summe der Arbeitslosengeldes um den anzurechnenden Verdienstanteil gemindert.
Muss jede Tätigkeit dem Arbeitsamt gemeldet werden?
Grundsätzlich JA, spätestens am Tag der Aufnahme der Tätigkeit. Wird die Nebentätigkeit verschwiegen, kann diese negative Folgen haben. Zum einen werden die zu hohe Leistungen zurückgefordert und zum anderen wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit (inkl. Zahlung einer Geldbuße) vorliegt.
Weitere Infos rund um das Thema Nebenverdienst bei ALG I Empfänger kann auf der Webseite der Arbeitsagentur nachgelesen werden.
Allgemeines und Wissenswertes zum ALG I Bezug
Wird Vermögen bei der Berechnung des ALG I angerechnet?
Da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt, wird das eigene Vermögen nicht berücksichtigt.
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I
ei Erfüllung der Regelanwartschaftszeit von 12 Monaten in den letzten 2 Jahren beträgt die Bezugsdauer 6 Monate, bei einer Beschäftigungszeit von 24 Monaten wird das ALG für 12 Monate ausgezahlt. Je nach Alter des Antragstellers und der Beschäftigungszeit beträgt die längste Bezugsdauer 24 Monate, für die Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter der Höhe des vorher bezogenen Gehalts und dem eventuellen Vorhandensein von Kindern mit einem Kindergeldanspruch. Aus dem Bruttoeinkommen wird unter Berücksichtigung der Sozialversicherung- und steuerrechtlichen Vorschriften das Nettoeinkommen ermittelt, das sog. tägliche Leistungsentgelt. Hiervon erhält der anspruchsberechtigte Arbeitslose 60%, sofern Kinder mit einem Kindergeldanspruch vorhanden sind, 67% als Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV und Rentenversicherung
Personen die Arbeitslosengeld I beziehen und nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausüben (Verdienst unter 400 Euro im Monat), sind über die Agentur für Arbeit renten- und krankenversichert.
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